Mieterstrom - Klimafreundlicher Strom direkt vom Dach
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wesentlicher Schlüssel um CO2-Emissionen lokal deutlich zu reduzieren. Mit klimafreundlichem Mieterstrom möchten wir unseren Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten und damit auch unseren Mietern die Teilhabe an der Energiewende ermöglichen.
Was ist Mieterstrom?
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der u. a. von Photovoltaikanlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt an Letztverbraucher in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht wird.
Wie funktioniert die Stromlieferung?
Auf dem Dach Ihres Wohngebäudes befindet sich eine Photovoltaikanlage, die das einfallende Sonnenlicht in Strom umwandelt. Dieser Strom wird direkt allen teilnehmenden Mietern im Gebäude zur Verfügung gestellt ohne durch das öffentliche Stromversorgungsnetz geleitet zu werden. Überschüssiger Strom wird in Stromspeichern, die sich in jedem Hauseingang befinden, zwischengespeichert.
Wenn die Photovoltaikanlage keinen Strom produzieren kann (z. B. nachts), erhalten Sie Strom aus den Speicherreserven oder dem öffentlichen Stromnetz. Die Stromversorgung ist damit unabhängig von der Stromproduktion durch die Solaranlage zu jeder Zeit gesichert. Während eines Stromausfalles im öffentlichen Netz ist eine autarke Versorgung über die Photovoltaikanlage nicht möglich.
Mit wem wird der Versorgungsvertrag abgeschlossen?
Den Versorgungsvertrag schließen Sie mit Ihrem Vermieter, der Wohnungsgesellschaft Riesa mbH (WGR), ab. Die WGR ist Betreiber der Photovoltaikanlage und tritt damit als Energieversorger auf. Das Unternehmen hat dafür alle gesetzlichen Berechtigungen und ist in den entsprechenden Bundes- und Landesbehörden registriert.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Bei Vertragsabschluss mit der WGR werden Sie gebeten, Ihren Stromverbrauch des Vorjahres anzugeben. Daraus wird ein individueller Vorauszahlungsbetrag (Abschlag) ermittelt, der monatlich zu zahlen ist. Nach Abschluss des Kalenderjahres erhalten Sie von der WGR eine Abrechnung, in welcher die bereits gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Stromverbrauch verrechnet werden. Sollte der Vertrag unterjährig enden (z. B. bei Auszug) wird eine Schlussrechnung zum Ende der Vertragslaufzeit erstellt.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Unabhängig von der Art des Bezugsstromes setzt sich Ihr Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem fixen Grundpreis zusammen. Die genauen Preisangaben können Sie dem Preisblatt entnehmen, welches Ihnen mit den Vertragsunterlagen ausgehändigt wird.